Adventskalender 2023 - Ausschreibung eines Fotowettbewerbs
In diesem Jahr möchten wir unsere Neuauflage des 4. "Bad Bevenser-Ebstorfer Adventskalenders" 2023 wieder mit einem Foto aus unserer Region gestalten. Deshalb schreiben wir diesen Wettbewerb aus und bitten um Einreichung von Aufnahmen. Nachfolgend geben wir die Bedingungen bekannt:
1. Veranstalter und Teilnahme
Der Fotowettbewerb wird veranstaltet vom Lions Club Bad Bevensen.
Die Teilnahme am Fotowettbewerb erfolgt durch Einreichung digitaler Bilddateien an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse. Mit dem Versand des/der Bilder an die Wettbewerbs-E-Mail erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahme-bedingungen und den Datenschutzbedingungen (s.u.) einverstanden.
2. Teilnehmer*innen
Der Wettbewerb ist für alle Fotografinnen und Fotografen offen, ausgenommen sind lediglich die Mitglieder des Lions Clubs Bad Bevensen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die wahrheitsgemäße Angabe der Personenangaben.
3. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen, Einsendeschluss
Ausgeschrieben sind winterliche bzw. weihnachtliche Motive, aufgenommen hier in unserer Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf. Personen dürfen nicht auf den Bildern zu erkennen sein.
Bilder müssen als Anhang einer E-Mail in digitalem JPEG-Format eingereicht werden.
Gesendet werden die E-Mails an: fotowettbewerb@lionsclubbadbevensen.de, anderweitige Einreichungen sind nicht zulässig.
Folgende Angaben werden benötigt:
Vorname und Name
Wohnort und Postleitzahl
Wo wurde die Aufnahme gemacht und was zeigt das Bild
Eingereichte Bilder müssen mindestens 300 Pixel x 300 Pixel groß sein, die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten. Die Nachbearbeitung der Bilder mit entsprechenden Programmen ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt.
Alle bis zum 31.03.2023 eingereichten Bilder nehmen an dem Wettbewerb teil-
4. Gewinn
Alle eingereichten Bilder nehmen an der Prämierung teil. Diese erfolgt durch eine vom Lions Club Bad Bevensen bestimmte Jury in einer Mehrheitsentscheidung.
Ausgelobt werden 100,- € (einhundert €) für das Gewinnerbild. Das Gewinnerbild wird dann als Motiv für die Neuauflage des 4. "Bad Bevenser-Ebstorfer Adventskalenders" 2023 genutzt. Mit dieser
Form der Veröffentlichung erklärt sich jede/r Teilnehmer*in ausdrücklich einverstanden.
5. Nutzungsrechte und Haftungs-Freistellung durch die Teilnehmer*innen
Alle Teilnehmer*innen räumen dem Lions Club Bad Bevensen die Nutzung des gegebenenfalls ausgewählten Gewinner-bildes als Titelbild des Kalenders und auch zur Berichterstattung in der Presse ein. Diese Genehmigung wird vergütungsfrei und zeitlich unbeschränkt erteilt. Ebenso wird die Optimierung des Bildes für die Nutzung im Vorhinein genehmigt.
Auf dem Kalender und in Presseartikeln wird der/die Gewinner*in namentlich genannt, dies wird mit der Einreichung ebenfalls genehmigt.
Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass er/sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild von ihm/ihr persönlich stammt, er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat. Auch die Freiheit von Rechten Dritter am Bild wird zugesagt.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Lions Club Bad Bevensen geltend machen, so stellt der/die Teinehmer*in diesen davon frei.
6. Haftung
Der Lions Club Bad Bevensen übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.
7. Datenschutz
Die Nennung der unter 3. genannten Daten der einreichenden Personen ist unerlässlich. Es steht allen Teilnehmern frei, per Widerruf von der Teilnahme zurückzutreten.
Eine Weitergabe eingereichter Daten erfolgt ausschließlich für den/die Urheber*in des Gewinnerfotos. Hiermit erklären sich alle Einreichenden einverstanden.
Die von den Teilnehmern eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nach Abschluss wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine gewerbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.